27.12.2024, 12:43
Hi, ich möchte mich gerne demnächst für den höheren Justizdienst (Richter/Staatsanwalt) in Bayern bewerben. Gleichzeitig habe ich den Verdacht, dass bei mir eine bisher unbehandelte ADS vorliegen könnte. Einen zeitnahen Termin für die Diagnose habe ich bereits bekommen.
Hat jemand Erfahrungen, als wie schwerwiegend eine ADS bei der amtsärztlichen Untersuchung angesehen wird?
Soweit ich weiß, steht am Ende meiner Diagnose auch ein ausführlicher Diagnosebericht. Kann der Amtsarzt Einsicht in diesen verlangen?
Leider sind Informationen im Internet hierzu sehr rar, weshalb mich eure fundierte Einschätzung interessieren würde.
Hat jemand Erfahrungen, als wie schwerwiegend eine ADS bei der amtsärztlichen Untersuchung angesehen wird?
Soweit ich weiß, steht am Ende meiner Diagnose auch ein ausführlicher Diagnosebericht. Kann der Amtsarzt Einsicht in diesen verlangen?
Leider sind Informationen im Internet hierzu sehr rar, weshalb mich eure fundierte Einschätzung interessieren würde.
Nachrichten in diesem Thema
In die Justiz mit ADS-Diagnose? - von Juez - 27.12.2024, 12:43
RE: In die Justiz mit ADS-Diagnose? - von Praktiker - 27.12.2024, 13:21