23.12.2024, 22:59
(23.12.2024, 15:00)Iamy schrieb: Danke Euch! Das stimmt – § 252 S. 2 BGB ist dann hier spezieller. Könnte man aber nicht zusätzlich auch mit der Differenzhypothese argumentieren? Weil im Zeitpunkt des schädigenden Ereignis habe ich eben noch nicht diesen Verlust.
Das ist wahrscheinlich gerade der Punkt. Wenn es eine hinreichend sichere Prognose zur Wertentwicklung gibt, habe ich jetzt doch schon den Verlust, weil der erwartete künftige Wert den heutigen dann schon mitbestimmt.
Im Übrigen kommt, wenn die Prognose nicht hinreichend sicher ist, möglicherweise neben dem Zahlungsantrag ein Feststellungsantrag in Betracht.
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Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von Iamy - 23.12.2024, 10:21
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von Lost_inPages - 23.12.2024, 13:49
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von RefNdsOL - 23.12.2024, 13:54
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von Iamy - 23.12.2024, 15:00
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von Praktiker - 23.12.2024, 22:59
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von RefNdsOL - 24.12.2024, 01:12
RE: Schadensersatz künftige Wertentwicklung - von Praktiker - 24.12.2024, 08:55