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  5. Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
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Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
Gast4321x
Member
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Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#8
23.12.2024, 15:32
(23.12.2024, 12:34)RefNdsOL schrieb:  
(23.12.2024, 12:01)Gast4321x schrieb:  
(23.12.2024, 11:49)RefNdsOL schrieb:  Sinnn des Threads?

Unabhängig davon ist der Doktor als akademischer Grad in D ganz grundsätzlich auch historisch anders konzipiert als das angelsächsische bzw. angloamerikanische Pendant des PhD bzw. spezifisch JSD (USA) und daher ohnehin schon nicht vergleichbar, selbst die Erlangung dieser Abschlüsse erfolgt nach ganz anderem Prinzip als hier (Bsp.: PhDs dauern idR längerin den USA, erfolgen grds. nach Bachelor-Abschlüssen (Master gibt es nur begrenzt je nach Fach überhaupt), und erfolgen bspw. im STEM-Bereich bezahlt (!) - in anderen Bereichen nicht). Über dies ist die deutsche Rechtswissenschaft und juristische Arbeitsweise wesentlich wissenschaftlicher geprägt jedenfalls in bspw. Justiz bei der Lösung von problematischen Punkten eines Falls. Eine derartige dabei erfolgende Auseinandersetzung mit bislang bestehender Rspr (sofern überhaupt existent) und bestehender Literatur, Dogmatik und ggf. eigener Auseinandersetzung ist zum Beispiel dem US-amerikanischen Recht weniger bekannt. Auch dort gibt es zwar begrenzt Auslegungsmethoden, es erfolgt jedoch viel simplifizierter. 

Das wird schon deutlich, wenn man mal eine handvoll Urteile des U.S. Supreme Court oder des Supreme Courts eine Bundestaates liest und dann eine Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes in D. Ersteres kann man relativ problemlos verstehen trotz fremder Sprache und selbst wenn man keine Kenntnisse der Rechtsordnung hat, letzteres ist deutlich anspruchsvoller, erst recht, wenn man nur über begrenzte sprachliche Kenntnisse verfügt.

Der Grund dafür liegt letztlich in dem Unterschied civil law (D) und common law (US/UK/...).

Der Sinn liegt darin, auch mal die Grundsätze infrage zu stellen, nicht immer alles als in Stein gemeißelt zu aktzeptieren. 

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Argument, dass die deutsche Rechtspraxis enger an der Rechtswissenschaft arbeitet (zumindest was Dogmatik angeht) als die angelsächsische Rechtspraxis - und dass deswegen die wissenschaftliche Promotion als "Praktiker"-Qualifikation für Deutschland Sinn ergibt? 

Ich würde trotzdem hinterfragen, ob die Promotion das bestmögliche Verfahren für eine Berufsqualifizierung ist. Ich glaube, dass sie eben doch zu viel Zeit verbraucht und oftmals auch keine wichtigen Kompetenzen entwickelt - oder zumindest nicht bestmöglich. Das würde sich heute in der Form niemand mehr ausdenken, wenn es ums Design von einem Qualifizierungssystem für Praktiker ginge.

Die Promotion ist auch keine Berufsqualifizierung, das verkennst du an der Stelle. Sie ist der Nachweis der Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, so ungefähr der Wortlaut alle Hochschulgesetze. Für Jura kommt insofern die Besonderheit dazu, dass forensische Praxistätigkeit wie in der Justiz und/oder auch je nach Rechtsgebiet als RA gerade auch eine wissenschaftliche Herangehensweise derart erfordern kann, dass man gerade bei solchen Fällen, die verschiedener Auslegung zugänglich sein kann, man letztlich das Gericht mit seiner präferierten Auslegung überzeugen können muss und das erfordert auch die Auseinandersetzung mit aA. Die Promotion dient in der Praxis insofern als Nachweis, das derjenige zu dieser Auseinandersetzung und Entwickelns einer überzeugenden Lösung auch bei unbekannten Rechtsproblemen in der Lage ist. Freilich treten noch andere weiche Fähigkeiten hinzu, die die erfolgreiche Promotion belegt.

Nicht grundlos sind gerade im Bereich des Verfassungsrechtes viele promovierte Juristen zu finden (bspw. Dolde Mayen), da Verfassungsrecht aufgrund des äußerst begrenzten Textes eine überaus wissenschaftliche Herangehensweise erfordert. Nicht grundlos sind Teile der BVerfG-Senate mit Hochschullehrern besetzt und gerade die Senats- und Plenumsentscheidungen des BVerfG sind von Dogmatik und wissenschaftlicher Herangehensweise geprägt.

Im US-amerikansichen Rechtskreis gibt es das weniger schon allein deshalb, weil dort nicht sämtliches Recht an einer Norm festgemacht werden muss. Das civil law ist durch die Kodifikation des bindenden Rechtes geprägt. Das common law hingegen, obschon es auch kodifiziertes Recht kennt, basiert jedenfalls ursprünglich zu großem Teil auf dem Prinzip "gleiches gleich zu entscheiden". Im Bereich des tort law (Deliktsrecht) und grundsätzlich dem Zivilrecht ist der größte Teil der maßgeblichen Rechtsnormen durch ober- und höchstgerichtliche Entscheidungen gegeben, denen im common law jedenfalls in vertikaler Hinsicht nach dem Prinzip der stare decisis Bindungswirkung und damit für den Richter gesetzesgleiche Wirkung zukommt. Auslegungen sind weit weniger eingeschränkt und müssen nicht in bestimmte Grenzen gefasst werden, wie es im deutschen Recht vorgesehen ist. Vielmehr wird teils eine kodifizierte Norm lediglich als ein gesetzgeberisches Wertungsbeispiel genommen und dann - sofern man es in der gleichen Situation für angebracht hält - dieses ggf. unter Nennung bestimmter Voraussetzungen auch auf den maßgeblichen Fall angewandt - in solchen Fällen wäre im deutschen Recht zumeist die Grenze zulässiger Rechtsfortbildung längst überschritten. Ein Faktor spielt indes sicherlich auch, dass im Rechtskreis des common law die Klage auf Erfüllung nur sehr begrenzt überhaupt zulässig ist. Grundsätzlich sind Klagen immer auf Schadensersatz gerichtet, alles andere ist subsidiär und allenfalls unter besonderen Bedingngen möglich.


Das ist genau mein Punkt. Die Promotion ist nicht als Berufsqualifizierung gedacht, wird aber dazu gemacht. Und das von dir genannte Verfassungsrecht bildet nur einen Bruchteil der täglichen Praxis der promovierten Juristen ab. Ich würde die Behauptung wagen, dass es deutlich mehr promovierte Anwälte gibt, die täglich M&A Klauseln wälzen als Anwälte im Verfassungsrecht - schlicht wegen dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. 

Außerdem plädiere ich nicht für die 100%ige Übernahme des JD-Curriculums in Deutschlands. Da könnte man durchaus eigene Wege gehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2024, 16:50 von Gast4321x.)
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Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 10:03
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Egal_ - 23.12.2024, 11:18
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 11:49
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von JuraHassLiebe - 23.12.2024, 14:54
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von RefNdsOL - 23.12.2024, 11:49
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 12:01
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von RefNdsOL - 23.12.2024, 12:34
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 15:32
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von g3rn3gr0s - 24.12.2024, 10:00
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 24.12.2024, 12:20
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von franzgast - 25.12.2024, 15:33


 

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