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Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
Gast4321x
Member
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Beiträge: 92
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2021
#3
23.12.2024, 11:49
(23.12.2024, 11:18)Egal_ schrieb:  Ist das nicht in jedem Fach so? Immerhin bringt uns Juristen der Dr. Titel mehr Gehalt. Das hingegen ist in vielen anderen Fächern nicht der Fall. Da wird einheitlich nach Stelle bezahlt und teilweise ist der der Dr. sogar hinderlich.

Einen Berufsdoktor brauchen wir nicht. Die meisten von uns haben mindestens 7 Jahre Berufs"ausbildung" hinter sich. Das müssen wir nicht noch weiter verlängern. Die praktischen Fähigkeiten kommen, learning on the job, von ganz allein.


Zu Punkt 1: Ja, der Titel bringt in Deutschland als Anwalt mehr Geld. Das hat aus meiner Sicht den Grund, dass der Titel als Signal verstanden wird, dass jemand begabt und diszipliniert ist. Die Annahme ist dann: Wäre die Person mit Titel nicht begabt und fleissig, wäre sie nicht zur Promotion zugelassen worden oder sie hätte sie nicht geschafft oder das Verfahren wäre für sie so anstrengend gewesen, dass es sich für diese Person nicht gelohnt hätte. Daraus wird dann gefolgert, dass die Person mit höherer Wahrscheinlichkeit gute Arbeit liefern wird, als eine vergleichbar qualifizierte Person ohne Titel. Darüber hinaus sendet der Titel dasselbe Signal an (potenzielle) Mandanten und ermöglicht der Kanzlei so besser ihre Beratungsleistung zu verkaufen. Daher der Gehaltsbonus.

Die Frage ist aber, ob die Promotion in ihrer aktuellen Version das bestmögliche Verfahren zum Beleg von Begabung und Fleiß/Durchhaltevermögen ist. Sie dauert wie gesagt regelmäßig lange und wird oft abgebrochen. Gleichzeitig wollen die Leute aber wohl weiterhin einen Titel tragen und damit Begabung und Fleiß signalisieren. Die schlichte Abschaffung der Promotion wäre damit wohl nicht sinnvoll. Insbesondere macht sie für die Wissenschaft weiterhin viel Sinn.

Das führt zu Punkt 2: Die Option des Berufsdoktorats wäre bloß ein alternativer Weg zur Promotion. Sie würde gegenüber der regulären Promotion Zeit sparen. Sie könnte durch Zugangshürden (zB  wie bei den bisherigen Promotionsordnungen mindestens VB-Examen), inhaltlichen Anspruch und Prüfung auch Begabung und Fleiß belegen, aber gleichzeitig noch praktisch verwertbares Fachwissen vermitteln und belegen. Damit bliebe dann unterm Strich immer noch mehr Zeit für training on the job.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2024, 11:50 von Gast4321x.)
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Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 10:03
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Egal_ - 23.12.2024, 11:18
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 11:49
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von JuraHassLiebe - 23.12.2024, 14:54
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von RefNdsOL - 23.12.2024, 11:49
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 12:01
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von RefNdsOL - 23.12.2024, 12:34
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 23.12.2024, 15:32
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von g3rn3gr0s - 24.12.2024, 10:00
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von Gast4321x - 24.12.2024, 12:20
RE: Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"? - von franzgast - 25.12.2024, 15:33


 

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