21.12.2024, 09:24
(20.12.2024, 22:56)LaesioEnormis schrieb:(20.12.2024, 22:28)Praktiker schrieb: Ablaufhemmung, nicht Hemmung, oder?
Das gab es früher nicht. Weil auch die dahinterstehende Richtlinie das nicht kannte.
Also wenn ein Verbraucher früher einen Tag vor Eintritt der Verjährung einen Mangel entdeckte, hatte er nur noch einen Tag Zeit, seinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen? Und vor allem, allein durch das Geltendmachen wird die Verjährung ja nicht gehemmt.
Das ist halt das Wesen jeder absoluten Frist, dass auch kurz zu spät zu spät ist. Wenn ich erst nach zehn Jahren merke, dass ich arglistig getäuscht wurde, habe ich auch Pech gehabt. Hier wollte das die EU nicht mehr haben, also hat es sich geändert.
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Verjährungshemmung - von NewNRW24 - 20.12.2024, 21:45
RE: Verjährungshemmung - von Praktiker - 20.12.2024, 22:28
RE: Verjährungshemmung - von LaesioEnormis - 20.12.2024, 22:56
RE: Verjährungshemmung - von Praktiker - 21.12.2024, 09:24
RE: Verjährungshemmung - von RefNdsOL - 20.12.2024, 23:08
RE: Verjährungshemmung - von guga - 21.12.2024, 10:05