20.12.2024, 22:56
(20.12.2024, 22:28)Praktiker schrieb: Ablaufhemmung, nicht Hemmung, oder?
Das gab es früher nicht. Weil auch die dahinterstehende Richtlinie das nicht kannte.
Ist das nicht gleiche? Dachte das würde das gleiche meinen. Also die ,,Uhr wird angehalten". Die Verjährung wird gehemmt (Ablaufhemmung?)
Also wenn ein Verbraucher früher einen Tag vor Eintritt der Verjährung einen Mangel entdeckte, hatte er nur noch einen Tag Zeit, seinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen? Und vor allem, allein durch das Geltendmachen wird die Verjährung ja nicht gehemmt.
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Verjährungshemmung - von NewNRW24 - 20.12.2024, 21:45
RE: Verjährungshemmung - von Praktiker - 20.12.2024, 22:28
RE: Verjährungshemmung - von LaesioEnormis - 20.12.2024, 22:56
RE: Verjährungshemmung - von Praktiker - 21.12.2024, 09:24
RE: Verjährungshemmung - von RefNdsOL - 20.12.2024, 23:08
RE: Verjährungshemmung - von guga - 21.12.2024, 10:05