18.12.2024, 15:37
Hey Leute,
wie würdet ihr die vorläufige Vollstreckbarkeit tenorieren, wenn für beide Parteien § 709 S. 2 ZPO einschlägig ist? Einfach nur: "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar"
oder eher so
"Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar"?
Danke!
wie würdet ihr die vorläufige Vollstreckbarkeit tenorieren, wenn für beide Parteien § 709 S. 2 ZPO einschlägig ist? Einfach nur: "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar"
oder eher so
"Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar"?
Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von RefiNRW24 - 18.12.2024, 15:37
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von RefNdsOL - 18.12.2024, 15:48