17.12.2024, 19:28
Moin, ich verfasse gerade eine Anklage für die StA und komme bei einer Stelle nicht weiter. Ich habe 2 prozessuale Taten, beides Betrug, jedoch in einem Fall durch aktives Tun und einmal durch Unterlassen. Wie formuliere ich nun das Abstractum? Bei gleichartiger Tatmehrheit soll man ja eigentlich nicht wiederholen, allerdings unterscheidet es sich ja hinsichtlich der Tathandlung.
Ich dachte an etwas wie:
wird angeklagt
durch zwei selbstständige Handlungen
1. in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt zu haben
2. in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, durch pflichtwidriges Unterlassen einen Irrtum erregt zu haben
Wäre für jede Hilfe dankbar!
ide
Ich dachte an etwas wie:
wird angeklagt
durch zwei selbstständige Handlungen
1. in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt zu haben
2. in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, durch pflichtwidriges Unterlassen einen Irrtum erregt zu haben
Wäre für jede Hilfe dankbar!
ide
Nachrichten in diesem Thema
Anklageschrift bei gleichartiger Tatmehrheit und unterschiedlicher Tathandlung - von Lermo97 - 17.12.2024, 19:28
RE: Anklageschrift bei gleichartiger Tatmehrheit und unterschiedlicher Tathandlung - von RefNdsOL - 17.12.2024, 19:45
RE: Anklageschrift bei gleichartiger Tatmehrheit und unterschiedlicher Tathandlung - von Lermo97 - 17.12.2024, 19:59
RE: Anklageschrift bei gleichartiger Tatmehrheit und unterschiedlicher Tathandlung - von Lermo97 - 17.12.2024, 19:57
RE: Anklageschrift bei gleichartiger Tatmehrheit und unterschiedlicher Tathandlung - von HessExmn - 17.12.2024, 22:38