17.12.2024, 00:21
(16.12.2024, 23:58)Rookieoftheyear schrieb:(16.12.2024, 22:08)Praktiker schrieb: Antrag II könnte er jetzt beziffern, oder ist das noch nicht möglich?Eine konkrete Bezifferung ist momentan nicht möglich; hierzu bedürfte es voraussichtlich eines Gutachtens, wobei zu erwarten ist, dass tatsächlich keine weiteren Schäden eingetreten sind.
Sofern nicht mal die Wahrscheinlichkeit besteht bzw. eine solche dargelegt werden kann, dass noch Schäden eintreten könnten, wäre fraglich, ob überhaupt ein Feststellungsinteresse gegeben ist. Das kann natürlich sowohl vor Herausgabe als auch nach Herausgabe sich unterscheiden, d.h. sofern vorher diese Wahrscheinlichkeit besteht, dann wäre ursprünglich die FK ggf. zulässig und womöglich (je nach Fall) begründet gewesen, sodass bei einer einseitigen Erledigungserklärung dies für den Kläger 'positiv' ausgehen würde. Etwas anderes ist natürlich, wenn von Anfang an keine Wahrscheinlichkeit bestand bzw. es nicht überzeugend dargelegt wurde, warum überhaupt dieses Interesse bestehen sollte an der Feststellung der Ersatzpflicht.
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Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 20:30
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 16.12.2024, 20:47
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Praktiker - 16.12.2024, 22:08
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 23:58
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 17.12.2024, 00:21
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Praktiker - 17.12.2024, 14:01