16.12.2024, 20:30
Hallo
Der Kläger hat Klage erhoben mit den Anträgen
Nun gibt der Kläger die Sache nach Rechtshängigkeit, aber vor mündlicher Verhandlung heraus, Klageantrag I wird für erledigt erklärt.
Wie muss der Kläger nun betreffend der Anträge II. und III. reagieren? Klagerücknahme betreffend Antrag II. und Klageantrag III. weiterverfolgen?
Danke für eure Antworten.

Der Kläger hat Klage erhoben mit den Anträgen
- I. Herausgabe der Sache,
- II. Feststellung gerichtet auf Ersatzpflicht des Beklagten für künftig eintretende Schäden betreffend der herauszugebenden Sache aufgrund verweigerter Herausgabe und
- III. Ersatz außergerichtlicher RA-Kosten.
Nun gibt der Kläger die Sache nach Rechtshängigkeit, aber vor mündlicher Verhandlung heraus, Klageantrag I wird für erledigt erklärt.
Wie muss der Kläger nun betreffend der Anträge II. und III. reagieren? Klagerücknahme betreffend Antrag II. und Klageantrag III. weiterverfolgen?
Danke für eure Antworten.
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Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 20:30
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 16.12.2024, 20:47
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RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Rookieoftheyear - 16.12.2024, 23:58
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von RefNdsOL - 17.12.2024, 00:21
RE: Erledigung Hauptsache; Rechtsfolge für weitere Klageanträge? - von Praktiker - 17.12.2024, 14:01