16.12.2024, 10:31
Nein. Das ist kein Nachteil. Denn genauso könnte dir die Tätigkeit in einer Beklagtenkanzlei zukünftig den Weg in eine Klägerkanzlei blockieren
wobei die berufsständischen Konfliktregeln nicht auf WiMis Anwendung finden; wenn Quinn natürlich noch irgendwelche US-Regeln anwendet, kann es kompliziert werden.
Das ist aber generell ein Problem im Litigation-Bereich. Wenn du in diesem Bereich tätig sein willst, musst du den ein oder anderen Konflikt in Kauf nehmen.

Das ist aber generell ein Problem im Litigation-Bereich. Wenn du in diesem Bereich tätig sein willst, musst du den ein oder anderen Konflikt in Kauf nehmen.
Nachrichten in diesem Thema
Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 14.12.2024, 21:52
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 16.12.2024, 10:31
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 19:26
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Patenter Gast - 17.12.2024, 20:39
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von guga - 17.12.2024, 19:58
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von Ref1 - 17.12.2024, 20:18
RE: Tätigkeit bei Klägerkanzlei (zB Quinn Emanuel) karriereschädlich? - von JurJurJur - 17.12.2024, 23:33