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Richter/Staatsanwalt werden trotz Vorstrafe
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 445
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#10
14.12.2024, 07:22
Also ich denke nicht, dass dir hier was droht.

1. Eine Entlassung bzw. ein Verlust der "Beamtenrechte" droht dir Kraft Gesetzes nur bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat für >1 Jahr. Und das steht ja nicht im Raum, das müsste über 71 DRIG auch für Richter gelten.

2. Der Entlassungsgrund des 23 III Nr 1 BeamtStG dürfte wohl nicht gelten, da hier wohl 22 DRiG etwas Anderes regelt.

Bleibt die Überlegung deines Dienstherren, dich wegen fehlender persönlicher Eignung zu entlassen, bzw nicht auf Lebenszeit zu ernennen. Und da wurde hier schon zutreffend genannt: es kommt schon sehr auf die konkrete Tat an und bei einer 0815 Fahrlässigkeitstat gilt auch mE dass das jedem passieren kann.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2024, 07:24 von Homer S..)
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