12.12.2024, 01:40
(11.12.2024, 19:54)Praktiker schrieb: Das ist halt wie immer Auslegungssache. Einfach, wenn der Wortlaut weiterhilft ("bis 1,2 m nachbarschützend"), sonst nach Sinn und Zweck.
Würde auch in der Klausur einfach auslegen, wenn das mal tatsächlich ein Thema sein sollte. Wenn es ein Schwerpunkt ist, hast du dazu auch im Sachverhalt was stehen im ÖffRecht und kannst wahrscheinlich auch taktisch vorgehen.
Ich hab es jedenfalls recht schnell aufgegeben das auswendig zu lernen.
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Drittschützende Normen erkennen - von BauRB - 11.12.2024, 13:17
RE: Drittschützende Normen erkennen - von NewNRW24 - 11.12.2024, 13:28
RE: Drittschützende Normen erkennen - von NewNRW24 - 11.12.2024, 13:29
RE: Drittschützende Normen erkennen - von RefNdsOL - 11.12.2024, 13:35
RE: Drittschützende Normen erkennen - von BauRB - 11.12.2024, 13:58
RE: Drittschützende Normen erkennen - von Praktiker - 11.12.2024, 19:54
RE: Drittschützende Normen erkennen - von Paul Klee - 12.12.2024, 01:40