11.12.2024, 14:01
Das jeweilige LJPA hat einen Prüfungsausschuss für das erste und einen für das zweite Staatsexamen.
In diesem Ausschuss befinden sich i.d.R. pro Rechtsgebiet eine Person (im Ausschuss für das erste Staatsexamen ausschließlich Professoren) und der die Leiter/in des Amtes. Die Personen für die jeweiligen Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie das jeweilige Examen weit überdurchschnittlich abgeschlossen haben und möglichst jung sind (das eigene Examen soll im besten Fall nicht 25 Jahre zurückliegen).
Bei diesem Ausschuss werden i.d.R. Klausuren eingereicht, manchmal auch fordert der Ausschuss Klausuren von bestimmten Klausurenerstellern an.
Der Ausschuss wählt dann Klausuren aus, modifiziert diese ggf. und es wird auch untereinander abgesprochen, dass der Termin insgesamt fair erscheint.
In diesem Ausschuss befinden sich i.d.R. pro Rechtsgebiet eine Person (im Ausschuss für das erste Staatsexamen ausschließlich Professoren) und der die Leiter/in des Amtes. Die Personen für die jeweiligen Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie das jeweilige Examen weit überdurchschnittlich abgeschlossen haben und möglichst jung sind (das eigene Examen soll im besten Fall nicht 25 Jahre zurückliegen).
Bei diesem Ausschuss werden i.d.R. Klausuren eingereicht, manchmal auch fordert der Ausschuss Klausuren von bestimmten Klausurenerstellern an.
Der Ausschuss wählt dann Klausuren aus, modifiziert diese ggf. und es wird auch untereinander abgesprochen, dass der Termin insgesamt fair erscheint.
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Examensklausuren erstellen - von NewNRW24 - 10.12.2024, 22:35
RE: Examensklausuren erstellen - von RefNdsOL - 10.12.2024, 23:15
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RE: Examensklausuren erstellen - von Praktiker - 11.12.2024, 06:34
RE: Examensklausuren erstellen - von JuraHassLiebe - 11.12.2024, 14:01
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