08.12.2024, 12:06
(08.12.2024, 00:01)guga schrieb: Wo Pflichtverletzung? Wo Verschulden? Wo Schaden?
Danke schon einmal für Eure Antworten! Die Pflichtverletzung könnte in einer sorgfaltswidrigen Gestaltung liegen (wenn hier irgendein Fehler passiert). Der Schaden dann z. B. darin, dass das Muster in irgendeinem Mandat benutzt wird, wo es zu einem Haftungsfall kommt und die Haftungsbegrenzung nicht wirksam ist und der AG mehr zahlen müsste, als mit Haftungsbegrenzung. Oder siehst Du das anders? Dann bin ich für ein paar Stichworte dankbar.
Was mich auch noch interessieren würde. In Anwaltsverträgen habe ich bisher i. d. R. gesehen, dass die Haftungsbegrenzung nach § 52 I Nr. 2 BRAO zur Anwendung kam. Haltet Ihr es für üblich oder normal, dass die Kanzleiversicherung nicht über die dafür notwendige Versicherungssumme (4 x Mindestversicherungssumme) verfügt, eine Haftungsbegrenzung demnach auch nicht im Vertrag vorgesehen ist und man deshalb in einem Haftungsfall das Risiko einer persönlichen Haftung hat als angestellter Anwalt?
Danke!
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Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 17:26
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Noname1211 - 07.12.2024, 20:11
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 07.12.2024, 20:13
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 07.12.2024, 23:42
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 11:17
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von guga - 08.12.2024, 00:01
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 12:06
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RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 08.12.2024, 17:16
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von JuraLiebhaber - 08.12.2024, 17:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Greif - 08.12.2024, 15:24
RE: Vertrag für AG überarbeiten - von Jdy197 - 09.12.2024, 20:18