07.12.2024, 11:11
(07.12.2024, 11:02)Iamy schrieb: Wenn das Urteil auf Feststellungen gestützt wird, die nicht in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, welcher Verfahrensfehler liegt dann vor?
Und wie ist es umgekehrt, also wenn wesentliche Beweismittel laut HV-Protokoll erhoben wurden, aber nicht im Urteil erörtert werden?
Danke!
Ich glaube im ersten Fall § 261 StPO. Weil es nicht in die HV eingeführt wurde, hat das Gericht seine Überzeugung nicht aus dem Inbegriff der HV geschöpft.
Beim zweiten bin ich mir unsicher. Soweit ich weiß, muss sich ein Gericht im Urteil nicht mit allen Beweismitteln auseinander setzen, aber du legst ja zu Grunde, dass sie wesentlich waren. Es könnte vllt auch hier ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegen.
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