07.12.2024, 11:02
Wenn das Urteil auf Feststellungen gestützt wird, die nicht in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, welcher Verfahrensfehler liegt dann vor?
Und wie ist es umgekehrt, also wenn wesentliche Beweismittel laut HV-Protokoll erhoben wurden, aber nicht im Urteil erörtert werden?
Danke!
Und wie ist es umgekehrt, also wenn wesentliche Beweismittel laut HV-Protokoll erhoben wurden, aber nicht im Urteil erörtert werden?
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Rechtsfehler Revision - von Iamy - 07.12.2024, 11:02
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