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  5. Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung
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Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung
Paul Klee
Member
***
Beiträge: 162
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#10
03.12.2024, 13:39
Was verstehst du denn unter Erledigung?

Anders als im Verwaltungsprozess, wo das mehr so über den Daumen gepeilt wird, ist im Zivilprozess ja (einseitige) Erledigung definiert als eine ursprünglich zulässig und begründete Klage die dann durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet wird.

Insofern kannst du das eigentlich nur sinnvoll prüfen wenn du zuerst einmal die Zulässigkeit und Begründetheit prüfst.

Im Übrigen fällt es mir schwer vorzustellen, wie eine Klage aussehen soll, die zwar zulässig und begründet war, sich aber nicht erledigt hat, obwohl der Kläger dies behauptet. (Kläger sagt, der Beklagte habe bezahlt obwohl dies gar nicht der Fall ist?)
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Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 02.12.2024, 23:59
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 01:12
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:17
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