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  5. Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung
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Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung
RefiNRW24
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 6
Registriert seit: Nov 2024
#1
02.12.2024, 23:59
Hey Leute,

das Prüfprogramm bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung kenne ich. Nur eine Frage: Ist es klausurtaktisch sinnvoll/wie wird es in der Praxis gehandhabt, wenn im Rahmen der einseitigen Erledigungserklärung schon gar kein erledigendes Ereignis vorliegt? Ich frage, weil mir in einer Urteilsklausur angekreidet wurde, dass ich die Prüfung des erledigenden Ereignisses vorgezogen habe und vielmehr zuerst die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit der Klage hätte prüfen sollen. Also erst danach die Prüfung des erledigenden Ereignisses. Irgendwie ergibt das für mich wenig Sinn, prüfe ich doch auch sonst immer direkt das Merkmal, woran eine Prüfung immer scheitert.

Danke Euch!
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Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 02.12.2024, 23:59
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 01:12
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:17
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 09:22
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:26
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 09:33
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 09:55
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefNdsOL - 03.12.2024, 12:55
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von RefiNRW24 - 03.12.2024, 13:26
RE: Prüfprogramm einer einseitigen Erledigungserklärung - von Paul Klee - 03.12.2024, 13:39


 

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