02.12.2024, 17:17
(02.12.2024, 17:07)Refjetzt schrieb: Also ich habe bisher erst eine Klausur zum Üben fürs zweite Examen geschrieben und das waren 2.900 Wörter im Zivilrecht. Habe auch das Gefühl, eher wenig geschrieben zu haben..
Das ist sehr stark vom eigenen Stil abhängig. So gibt es einige Bearbeiter, die eben alles in gebotener Kürze darstellen und solche die eher zu ausschweifenden Ausführungen neigen. Dementsprechend kann man auch eine deutlich unterschiedliche Anzahl an Seiten u.ä. benötigen. Letztlich ist nicht entscheidend, wie viel du schreibst, sondern was (!). Wenn du die entscheidenden Punkte genannt hast, bekommst du die entsprechenden Punkte und zwar unabhängig davon, ob du 16 oder 35 Seiten dazu brauchst. Am Ende ist entscheidend, ob alles enthalten ist und überzeugend begründet wurde - gerade im Zweiten jedenfalls außerhalb etwaiger Gutachtenklausuren und selbst da im Grundsatz.
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Schreibmenge im E-Examen - von august12 - 19.09.2024, 16:10
RE: Schreibmenge im E-Examen - von Gast112351235 - 19.09.2024, 17:43
RE: Schreibmenge im E-Examen - von Refjetzt - 02.12.2024, 17:07
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RE: Schreibmenge im E-Examen - von LäcksSpezialis - 04.12.2024, 18:55
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