• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Richter kraft Auftrags
Antworten

 
Richter kraft Auftrags
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#7
01.12.2024, 00:38
(01.12.2024, 00:05)ripro schrieb:  
(30.11.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:  
(30.11.2024, 20:58)ripro schrieb:  Warum soll ein Wechsel vom höheren Verwaltungsdienst (mit Lebenszeitverbeamtung) in ein Proberichterverhältnis nicht möglich sein? Wäre das nicht einfach ein horizontaler Laufbahnwechsel?

Weil du schon eine Probezeit durchlaufen hast. Es ist ohnehin ein Laufbahnwechsel. Das hat aber nichts mit der Probezeit zu tun. Eine Probezeit müsstest du dann - ggf. unter Anrechnung nach § 10 I, II DRiG durchlaufen, wenn du deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hast und nach Entlassung dich komplett neu bewirbst für die Justiz.

Vgl. auch den Wortlaut des § 14 DRiG. Der Richter kraft Auftrags ist genau für die Konstellation des Wechsels von bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ins Richteramt gedacht.

Ein Wechsel zum Richter auf Probe kommt nur für Beamte auf Probe in Betracht unter Berücksichtigung des § 10 II Nr. 1 DRiG.

Ich verstehe, danke. Dann würde man aus der Verwaltung vor Lebenszeit in das Proberichterverhältnis wechseln ggf. mit Anrechnung der Zeiten dort, aus der Verwaltung nach Lebenszeit in das Verhältnis Richter kraft Auftrags. Sich aus dem Beantenverhältnis entlassen lassen müsste man sich ja in keinem der Fälle, oder?

Technisch ist das grundsätzlich möglich. Die andere Frage ist, ob der Dienstherr mitspielt dabei. Es könnte dann ggf sein, dass die Probezeit von neu beginnt, § 10 II DRiG wird in den meisten Ländern (nahezu) nicht oder jedenfalls sehr restriktiv angewandt; ggf. ist das dann mit dem Dienstherrn zu klären. Sofern man die Voraussetzungen auch für die Justiz erfüllt, sollte das möglich sein. Das spart bei gleichem Dienstherrn auch diesem Verwaltungsaufwand, wenn nicht erst die Entlassung und dann die Neueinstellung erfolgen muss.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 15:59
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 16:09
RE: Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 16:43
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 30.11.2024, 20:58
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 21:16
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 01.12.2024, 00:05
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 01.12.2024, 00:38
RE: Richter kraft Auftrags - von Spencer - 01.12.2024, 12:49
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 02.12.2024, 22:49
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 02.12.2024, 23:46
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 07.12.2024, 00:04
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 08.12.2024, 23:25


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus