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Richter kraft Auftrags
Mast9876
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#3
30.11.2024, 16:43
(30.11.2024, 16:09)RefNdsOL schrieb:  
(30.11.2024, 15:59)Mast9876 schrieb:  Hallo, 
hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel als Beamter aus der Verwaltung in die Justiz? 
Muss man sich regulär bewerben? Gelten dieselben Einstellungskriterien?

Grundsätzlich bleiben die Kriterien die gleichen. Die ergeben sich nämlich aus Art. 33 II GG i.V.m. der jeweiligen Norm des LBG (vgl. bspw. § 9 S. 1 BBG für den Bund, § 1 NBG i.V.m. § 9 BeamtStG für Nds), das idR durch das LRiG entsprechende Anwendung auf Richter findet, vgl. bspw § 2 NRiG für Nds. Denn diese Kriterien gelten für die Auswahl für das öffentliche Amt (bspw. als Richter am AG/LG).  

Du hast technisch drei Möglichkeiten.

1) Entlassung beantragen und dann neu bewerben für die Justiz -> idR die schlechte Möglichkeit, weil du deine aktuelle Planstelle und erworbenen Pensionsansprühe etc. verlierst

2) direkter Wechsel, das erfordert aber das eine Planstelle für dich besteht, auf die man dich als Richter auf Lebenszeit ernennen wollen würde, da du noch keine Erfahrung als Spruchrichter hast und eine Berufung eines Beamten auf Lebenszeit in das Verhältnis des Richters auf Probe nicht möglich ist bleibt

3) Richter kraft Auftrags: Das funktioniert vom Prinzip her wie eine Abordnung: Du behältst deine aktuelle Planstelle bei deiner Behörde, dein aktuelles Amt und Besoldungsstufe etc., bist aber dann entsprechend am Gericht XY tätig. Sofern später sowohl du als auch dein Dienstherr mit dem Wechsel in die Justiz übereinstimmen, kannst du dann auf Lebenszeit als Richter ernannt werden und damit den Wechsel vervollständigen. Das ist in der Regel sowohl für den Beamten als auch den Dienstherrn die beste Möglichkeit. In der Finanzgerichtsbarkeit ist dies teilweise die standardmäßige Vorgehensweise, ebenso in manchen Ländern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. 

In der ordentllichen gibt es das grundsätzlich etwas seltener (nicht: selten), ggf. mit dem Dienstherrn darüber sprechen, dann lässt sich das in der Regel mit etwas Vorlauf bewerkstelligen; je nach dem wie viel Erfahrung der jeweilige Dienstherr selbst damit hat. Das kann sich je nach Organisation der Justizverwaltung usw. des Landes unterscheiden, da in manchen die gleiche Verwaltung für alle Gerichtsbarkeiten zuständig und in manchen das aufgeteilt ist.
Danke für die Antwort.
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Nachrichten in diesem Thema
Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 15:59
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 16:09
RE: Richter kraft Auftrags - von Mast9876 - 30.11.2024, 16:43
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 30.11.2024, 20:58
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 30.11.2024, 21:16
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 01.12.2024, 00:05
RE: Richter kraft Auftrags - von RefNdsOL - 01.12.2024, 00:38
RE: Richter kraft Auftrags - von Spencer - 01.12.2024, 12:49
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 02.12.2024, 22:49
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 02.12.2024, 23:46
RE: Richter kraft Auftrags - von Mindermeinung - 07.12.2024, 00:04
RE: Richter kraft Auftrags - von ripro - 08.12.2024, 23:25


 

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