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  5. Zuständigkeit Jugendrichter
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Zuständigkeit Jugendrichter
Leberwurst16
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
#1
29.11.2024, 12:42
Hallo zusammen, 

könnt ihr mir vielleicht sagen, welches Gericht in folgendem Fall zuständig ist?

Der Beschuldigte A ist Heranwachsender und der Beschuldigte B Erwachsener. Gegen beide wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Wegen A müsste ja die Jugendabteilung der StA zuständig sein. Ich vermute, sie bleibt auch zuständig, wenn gegen den Heranwachsenden mangels TV nach § 170 II eingestellt wird und gegen den Erwachsenen Anklage erhoben wird. Aber ist dann auch auch der Jugendrichter für B zuständig? 

Ich finde irgendwie keine Norm dazu...
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Nachrichten in diesem Thema
Zuständigkeit Jugendrichter - von Leberwurst16 - 29.11.2024, 12:42
RE: Zuständigkeit Jugendrichter - von RefNdsOL - 29.11.2024, 13:06
RE: Zuständigkeit Jugendrichter - von Anni_NrW - 29.11.2024, 15:40
RE: Zuständigkeit Jugendrichter - von Leberwurst16 - 29.11.2024, 17:41
RE: Zuständigkeit Jugendrichter - von RefNdsOL - 29.11.2024, 18:04
RE: Zuständigkeit Jugendrichter - von Leberwurst16 - 29.11.2024, 18:21


 

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