28.11.2024, 13:02
Ich würde die Sachen erst am nächsten Tag bearbeiten. Als Berufseinsteiger muss man dazu vielleicht auch eine gewisse Portion Mum in der Hose arbeiten, aber wenn es nicht dringend ist, wird dir im Normalfall keiner den Kopf abreißen, wenn du die Sache statt sofort, erst am nächsten Tag vorlegst.
Du hast einen Vertrag über Teilzeit abgeschlossen, d.h. dieser ist zunächst einmal Grundlage deiner Arbeitzeit. Auch im Teilzeitarbeitsverhältnis sind Überstunden zwar nicht unüblich, aber sie sollten nicht in einem Umfang stattfinden, dass du im Ergebnis doch Vollzeit oder fast Vollzeit arbeitest.
Werden die Überstunden wenigstens aufgeschrieben oder sind sie unbezahlt? Wenn letzteres, ist umso wichtiger, dass du die Erwartungshaltung deines Chefs einmal mit diesem besprichst, denn dann passen Erwartungshaltung und Vertrag nicht zusammen und man muss eins von beiden anpassen.
Auch hier wiederhole ich aber noch gerne einmal, dass Teilzeit bei Anwälten keine Ausnahme ist. Es ist möglich, wenn jeder sich an die Rahmenregelungen hält und innerhalb dieses Rahmens eine gewisse Flexibilität zeigt.
In Teilzeit hat man in guten Kanzleien nicht die gleiche Arbeitsmenge auf dem Tisch, wie ein Vollzeitkollege, d.h. das Nacharbeiten sollte sich eigentlich in Grenzen halten. Es sollte also NICHT so laufen, dasa du nach deinem freien Tag, die doppelte Menge an Arbeit am nächsten Arbeitstag erledigen musst, wie das hier von jemandem suggeriert wurde.
Du hast einen Vertrag über Teilzeit abgeschlossen, d.h. dieser ist zunächst einmal Grundlage deiner Arbeitzeit. Auch im Teilzeitarbeitsverhältnis sind Überstunden zwar nicht unüblich, aber sie sollten nicht in einem Umfang stattfinden, dass du im Ergebnis doch Vollzeit oder fast Vollzeit arbeitest.
Werden die Überstunden wenigstens aufgeschrieben oder sind sie unbezahlt? Wenn letzteres, ist umso wichtiger, dass du die Erwartungshaltung deines Chefs einmal mit diesem besprichst, denn dann passen Erwartungshaltung und Vertrag nicht zusammen und man muss eins von beiden anpassen.
Auch hier wiederhole ich aber noch gerne einmal, dass Teilzeit bei Anwälten keine Ausnahme ist. Es ist möglich, wenn jeder sich an die Rahmenregelungen hält und innerhalb dieses Rahmens eine gewisse Flexibilität zeigt.
In Teilzeit hat man in guten Kanzleien nicht die gleiche Arbeitsmenge auf dem Tisch, wie ein Vollzeitkollege, d.h. das Nacharbeiten sollte sich eigentlich in Grenzen halten. Es sollte also NICHT so laufen, dasa du nach deinem freien Tag, die doppelte Menge an Arbeit am nächsten Arbeitstag erledigen musst, wie das hier von jemandem suggeriert wurde.
Nachrichten in diesem Thema
Jedes Mal Überstunden - von Ein-steiger - 26.11.2024, 21:20
RE: Jedes Mal Überstunden - von Sesselpupser - 26.11.2024, 23:01
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RE: Jedes Mal Überstunden - von FKRLL - 26.11.2024, 23:31
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RE: Jedes Mal Überstunden - von RefNdsOL - 26.11.2024, 23:53
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RE: Jedes Mal Überstunden - von Impossiblé - 27.11.2024, 00:35
RE: Jedes Mal Überstunden - von Ein-steiger - 27.11.2024, 01:37
RE: Jedes Mal Überstunden - von Impossiblé - 27.11.2024, 03:08
RE: Jedes Mal Überstunden - von BW2024 - 27.11.2024, 07:50
RE: Jedes Mal Überstunden - von Gast112351235 - 27.11.2024, 02:03
RE: Jedes Mal Überstunden - von Konova - 27.11.2024, 10:26
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RE: Jedes Mal Überstunden - von Patenter Gast - 27.11.2024, 11:48
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RE: Jedes Mal Überstunden - von guga - 27.11.2024, 12:46
RE: Jedes Mal Überstunden - von MissJura - 28.11.2024, 12:12
RE: Jedes Mal Überstunden - von Ex-GK - 28.11.2024, 12:43
RE: Jedes Mal Überstunden - von guga - 28.11.2024, 12:19
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RE: Jedes Mal Überstunden - von Ex-GK - 28.11.2024, 12:59
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RE: Jedes Mal Überstunden - von JuraLiebhaber - 28.11.2024, 16:23
RE: Jedes Mal Überstunden - von Patenter Gast - 29.11.2024, 10:13
RE: Jedes Mal Überstunden - von PeterP - 28.11.2024, 17:19