26.11.2024, 08:57
(26.11.2024, 08:47)Pontifex Maximus schrieb: Naja, am Ende des Tages musst du dich allerdings auch ehrlich machen (was du zum Glück auch offensichtlich tust) und dir eingestehen, dass du die Fehler schlicht begangen hast. Das wird wahrscheinlich nichts an deiner erfolgreichen Probezeit ändern und kommt natürlich vor. Es sollte dir aber auch Anlass sein, deine Arbeitsweise zu überdenken und dich ernsthaft zu fragen, woher die Fehler resultieren. Dass man mal eine falsche Anspruchsgrundlage prüft, kann natürlich vorkommen. Das wird auch deinem Vorsitzenden passieren. Es ist ja auch vieles umstritten und vertretbar. Aber die Sache mit dem Parteivortrag sollte eigentlich nicht vorkommen.Zustimmung. Aber zu dem letzten Punkt: gerade wenn man so richtig schöne dicke Schinken erbt, wo selbst die Anwälte nicht mehr wissen, was sie so wirklich vorgetragen haben, kann das passieren. Teilweise werden verfahren (leider) so dick geschrieben mit Ausführungen, die neben der Sache liegen, dass man wesentliches übersieht. Das darf und soll nicht passieren, aber soll die TE ein wenig besänftigen.
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Fehler als Proberichterin - von Herbsti17 - 09.11.2024, 12:50
RE: Fehler als Proberichterin - von Praktiker - 09.11.2024, 14:15
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RE: Fehler als Proberichterin - von Patenter Gast - 09.11.2024, 17:59
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RE: Fehler als Proberichterin - von Sky - 26.11.2024, 12:04