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  5. Teilzeit in Kanzleien
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Teilzeit in Kanzleien
Egal
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#8
13.11.2024, 10:51
(12.11.2024, 23:07)LaesioEnormis schrieb:  
(12.11.2024, 22:35)Egal schrieb:  Sprecht ihr von GK oder auch anderen? Das GK sich gesetzeswidrig verhalten, ist ja hinlänglich bekannt, aber von anderen Kanzleien kenne ich das nicht.

Meine Frage war ganz allgemein gestellt, in Bezug auf alle Kanzleien. Inwiefern gesetzeswidrig?

Insbesondere § 4 Abs. 1 TzBfG. Je nachdem, worauf du deine Teilzeit stützt, aber auch das AGG und bestimmt noch ein paar andere Normen, an die man nicht sofort denkt. Mir fallen, je nach Grund, noch mehr ein, die in verschiedenen Gesetzen verstreut sind.

Ich finde es halt schon wieder lustig, wie wir in einem Juristenforum darüber diskutieren, wie völlig normal und selbstverständlich es für Juristen ist, gegen Gesetze zu verstoßen. Das darf man keinem anderen zeigen Cheese

Auf den Punkt gebracht: niemand darf wegen seiner Teilzeit schlechter behandelt werden, als ein Vollzeitkollege. Jedem Arbeitsrechtler ist das sofort klar und er würde keinem Unternehmen dazu raten, dies zu tun. Urteile gibt es mittlerweile einige, die den Arbeitnehmern recht geben und Schadensersatz und Gehaltnachforderungen zusprechen. Wie immer im Arbeitsrecht, muss man sich halt trauen, seine Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber durchzusetzen und im Zweifel einzuklagen. Macht nicht jeder, ist mir klar, aber trotzdem finde ich diese Diskussion spannend.

Übrigens kenne ich etliche Anwälte, meist Anwältinnen, die in Teilzeit arbeiten und selbstverständlich dafür nicht benachteiligt werden. Sie sind natürlich flexibel genug, nicht darauf zu beharren, dass Mittwoch ihr freier Tag ist, wenn an diesem Tag ein Gerichtstermin ansteht.
Mag für die Sklaverei in der GK anders aussehen, aber bei den übrigen Juristen geht auch die Welt nicht unter, wenn man mal einen Tag nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Wenn ich für einen Gerichtstermin vom Norden Deutschlands nach Süden fahren/fliegen muss, bin ich den ganzen Tag auch nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig und die Kanzlei nimmt trotzdem keinen Schaden.

Wenn ihr das Gehalt in der GK als Schadensersatz anseht, spielt das Spiel von mir aus mit. Bei weniger Gehalt solltet ihr euch jedoch überlegen, ob es das wert ist. Das Recht ist jedenfalls auf eurer Seite und es gibt genügend Kanzleien und Arbeitgeber, die sich daran halten.
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Nachrichten in diesem Thema
Teilzeit in Kanzleien - von LaesioEnormis - 11.11.2024, 21:22
RE: Teilzeit in Kanzleien - von JuraHassLiebe - 12.11.2024, 09:13
RE: Teilzeit in Kanzleien - von LaesioEnormis - 12.11.2024, 20:10
RE: Teilzeit in Kanzleien - von RefNdsOL - 12.11.2024, 21:04
RE: Teilzeit in Kanzleien - von Egal - 12.11.2024, 22:35
RE: Teilzeit in Kanzleien - von LaesioEnormis - 12.11.2024, 23:07
RE: Teilzeit in Kanzleien - von Egal - 13.11.2024, 10:51
RE: Teilzeit in Kanzleien - von Registriert - 13.11.2024, 09:51
RE: Teilzeit in Kanzleien - von Freidenkender - 13.11.2024, 15:05
RE: Teilzeit in Kanzleien - von Egal - 13.11.2024, 19:58


 

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