13.11.2024, 07:12
Die Anwälte schreiben mitunter die Begründung in die Anträge, aber so sollte man in der Tat nicht tenorieren. Welche Ziffer im Tenor was ist, sollte sich ja auch hinreichend klar aus den Entscheidungsgründen ergeben, wo der Betrag und die Ziffer vorangestellt werden können.
Wenn die Verzinsung gleich läuft, könnte man an sich auch zusammenrechnen (sogar auch dann wenn nicht - x Euro zuzüglich Zinsen aus y Euro ab dem ... und aus z Euro ab dem ...), aber das macht es dann doch arg unübersichtlich. Ggf. will jemand auch nur wegen eines Teils des Streitgegenstands in Berufung, oder das Berufungsgericht will teilweise abändern. Da ist es einfacher, wenn nicht alles addiert ist.
Wenn die Verzinsung gleich läuft, könnte man an sich auch zusammenrechnen (sogar auch dann wenn nicht - x Euro zuzüglich Zinsen aus y Euro ab dem ... und aus z Euro ab dem ...), aber das macht es dann doch arg unübersichtlich. Ggf. will jemand auch nur wegen eines Teils des Streitgegenstands in Berufung, oder das Berufungsgericht will teilweise abändern. Da ist es einfacher, wenn nicht alles addiert ist.
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