11.04.2019, 09:39
Betreffend die Fahrtkosten hat meine Steuerberaterin gesagt, dass ich die Fahrten zur Stammdienststelle, also das Gericht, einfach geltend machen kann und den Rest Hin- und Rückfahrt. Die haben sich da wohl sehr viel belesen, weil das gar nicht so eindeutig ist.
Ich habe das jetzt bei meiner Erklärung also unterteilt in:
1. Fahrten AG (1 Fahrt)
2. Fahrten RA KAnzlei (Hin- und Rück)
3. Fahrten Kaiser Seminar (Hin- und Rück)
4. Fahrten Verwaltung (Hin- und Rück)
5. Fahrten Lerngemeinschaft (Hin- und Rück)
Voraussichtlich bekomme ich auch alles wieder, was ich gezahlt habe :) habe aber auch super viele Kosten für Fachlitereratur, Seminar, Jura Oline...
Ich habe das jetzt bei meiner Erklärung also unterteilt in:
1. Fahrten AG (1 Fahrt)
2. Fahrten RA KAnzlei (Hin- und Rück)
3. Fahrten Kaiser Seminar (Hin- und Rück)
4. Fahrten Verwaltung (Hin- und Rück)
5. Fahrten Lerngemeinschaft (Hin- und Rück)
Voraussichtlich bekomme ich auch alles wieder, was ich gezahlt habe :) habe aber auch super viele Kosten für Fachlitereratur, Seminar, Jura Oline...
Nachrichten in diesem Thema
Steuererklärung im Ref - von Reffi - 07.04.2019, 13:53
RE: Steuererklärung im Ref - von Erdbär_NRW - 08.04.2019, 17:50
RE: Steuererklärung im Ref - von jurafuchs - 11.04.2019, 09:39
RE: Steuererklärung im Ref - von Tcc - 12.08.2021, 10:03








