08.11.2024, 21:18
Vielen Dank Dir! Dh ein Pfändungspfandrecht schützt den Pfändungsgläubiger nur? Und die gemischt-öffentlich rechtliche Theorie spielt in diesem Zusammenhang dann nur eine Rolle, wie das Pfändungspfandrecht zur Entstehung gelangt, oder?
Das Pedant zu einem Pfändungspfandrecht wäre dann bei einer Forderungspfändung vermutlich die Einziehungsberechtigung, die ein PfÜB nach § 835 I Alt. 1 ZPO verleiht?
Das Pedant zu einem Pfändungspfandrecht wäre dann bei einer Forderungspfändung vermutlich die Einziehungsberechtigung, die ein PfÜB nach § 835 I Alt. 1 ZPO verleiht?
Nachrichten in diesem Thema
Pfändungsfolgen - von RefBaWü - 08.11.2024, 20:06
RE: Pfändungsfolgen - von RefNdsOL - 08.11.2024, 20:18
RE: Pfändungsfolgen - von RefBaWü - 08.11.2024, 21:18
RE: Pfändungsfolgen - von RefNdsOL - 08.11.2024, 21:54
RE: Pfändungsfolgen - von Praktiker - 09.11.2024, 10:03
RE: Pfändungsfolgen - von Praktiker - 09.11.2024, 09:52