08.11.2024, 15:15
(08.11.2024, 14:55)JuraLiebhaber schrieb:(07.11.2024, 08:28)Besorgter Anwohner schrieb: Oh, das gibt es. Die Zeiten, wo so was nie vorkam (wenn es die je gab) sind lange vorbei. Die Verwaltung ist riesengroß. Da gibt es alles.
Sowohl während meiner eigenen Probezeit habe ich einen Kollegen gehen sehen, dem man das seeeehr nahe gelegt hatte. Da wäre garantiert was gekommen sonst.
Und während einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bist du völlig schutzlos zB. Es gibt dann einfach keine rechtliche Schutzmöglichkeit. Wenn Du dann da auf jemanden triffst, der massiv mobbt kann das natürlich passieren …
wieso ist man denn bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung "völlig rechtslos"?
Wenn die Abordnung nicht zur Versetzung führt, geht's wieder zurück auf die Stelle, von der abgeordnet wurde?
Weil das auch Unfug ist. Ob abgeordnet oder abgeordnet mit Ziel der Versetzung - in beiden Fällen bleibst du du deinem bisherigen Dienstherrn zugeordnet, hast dort deine Planstelle, führst deine entsprechende bisherige Amtsbezeichnung (!) usw. fort. Auch deine Besoldung wird grds. weiterhin von deinem Dienstherrn geleistet. Dieser kriegt die lediglich von dem Dienstherrn, zu dem man abgeordnet ist, 'erstattet' (sofern es nicht ohnehin der gleiche Dienstherr ist). Einziger wesentlicher Unterschied zwischen "normaler" Abordnung und Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ist, dass bei Letzterem für alle Beteiligten klar ist, dass das Ziel am Ende der Abordnung eben nicht die Rückkehr ist, sondern dass am Ende eine Versetzung erfolgt/erfolgen soll, sofern sowohl Beamter als auch (ggf. neuer) Dienstherr zufrieden sind.
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