08.11.2024, 00:35
Der Streitwert ist für verschiedene Fragen relevant, insbesondere (neben Rechtsmitteln) für die sachliche Zuständigkeit und für die Gerichtskosten.
Dummerweise sind die Regeln zur Wertberechnung nicht immer gleich, sondern teils je nach Kontext unterschiedlich, sodass sich für die unterschiedlichen Fragen im gleichen Rechtsstreit unterschiedliche Werte ergeben können.
Jetzt sagt 62 GKG: WENN der Streitwert für die Zuständigkeit schon festgesetzt ist und WENN dafür die selben Regeln gelten wie für die Gebühren, dann gilt der festgesetzte Wert auch für die Gebühren - Ende.
Andernfalls muss der Wert für die Gebühren (erstmals oder abweichend) festgesetzt werden.
Und zwar zunächst einmal vorläufig, damit der Vorschuss angefordert werden kann: das sagt 63 I (außer, wenn der Antrag eh auf Geld lautet und die Geschäftsstelle den Vorschuss daher ohnehin allein anfordern kann).
Und endgültig nach der Erledigung der Sache, das sagt 63 II.
Ja, auch das Berufungsgericht macht das.
Dummerweise sind die Regeln zur Wertberechnung nicht immer gleich, sondern teils je nach Kontext unterschiedlich, sodass sich für die unterschiedlichen Fragen im gleichen Rechtsstreit unterschiedliche Werte ergeben können.
Jetzt sagt 62 GKG: WENN der Streitwert für die Zuständigkeit schon festgesetzt ist und WENN dafür die selben Regeln gelten wie für die Gebühren, dann gilt der festgesetzte Wert auch für die Gebühren - Ende.
Andernfalls muss der Wert für die Gebühren (erstmals oder abweichend) festgesetzt werden.
Und zwar zunächst einmal vorläufig, damit der Vorschuss angefordert werden kann: das sagt 63 I (außer, wenn der Antrag eh auf Geld lautet und die Geschäftsstelle den Vorschuss daher ohnehin allein anfordern kann).
Und endgültig nach der Erledigung der Sache, das sagt 63 II.
Ja, auch das Berufungsgericht macht das.
Nachrichten in diesem Thema
Streitwertfestsetzung - von ioperme - 06.11.2024, 11:50
RE: Streitwertfestsetzung - von Praktiker - 08.11.2024, 00:35