04.11.2024, 21:48
(04.11.2024, 11:06)Spencer schrieb: Gerne wird auch einfach mal zum Hörer gegriffen und Fristverlängerung beantragt. Warum man da nicht mal einen Einzeiler schreiben kann, verstehe ich nicht. Das alles macht mich letztlich Schreibkraft des RA und dazu habe ich weder Zeit noch Lust noch ist es meine Aufgabe.
Weil man bei dem Einzeiler erfahrungsgemäß mal über ne Woche auf eine Antwort warten kann. Vor allem wenn die Gerichte Verfügungen noch per Post verschicken. Und wenn die ursprüngliche Frist kurz ist, darf ich oder mein Sekretariat dann ohnehin nach ein paar Tagen nochmal anrufen und fragen, ob die Verlängerung gewährt wird.
Gilt natürlich nicht immer. Habe gerade kurz vor meinem Urlaub schriftlich Verlängerung beantragt und zwei Tage später bekommen, das war top. Aber wenn ich ne Frist eine Woche vor meinem Urlaub bekomme und sie im Urlaub abläuft, dann ist das ziemlich beschissen, nicht sicher zu wissen, ob die Verlängerung gewährt wird oder nicht. Darauf verlassen kann bzw. will man sich dann nämlich auch nicht unbedingt blind. Daher lieber fix anrufen und sofort Bescheid wissen.
Ich bin jedenfalls ganz froh, wenn mich das Gericht anruft und solche Dinge schnell mit mir klärt. Bspw. wenn der Gegner eine Fristverlängerung will. Da hab ich keine Lust nochmal nen Einzeiler zu diktieren und ins beA stellen zu lassen.
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