04.11.2024, 14:19
Wenn in der Klausur über einen Antrag nach § 80 V VwGO zu entscheiden ist, wie viele Richter entscheiden dann?
Soweit ich weiß entscheiden nur Berufsrichter, also drei. Und wenn sich aus der Akte nicht ergibt, dass die Beteiligten mit einer Entscheidung
durch einen Berichterstatter einverstanden sind, bleibt es bei der Zahl drei oder?
Soweit ich weiß entscheiden nur Berufsrichter, also drei. Und wenn sich aus der Akte nicht ergibt, dass die Beteiligten mit einer Entscheidung
durch einen Berichterstatter einverstanden sind, bleibt es bei der Zahl drei oder?
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§ 80 V VwGO Richteranzahl - von NewNRW24 - 04.11.2024, 14:19
RE: § 80 V VwGO Richteranzahl - von Cenaira - 04.11.2024, 16:52
RE: § 80 V VwGO Richteranzahl - von RefNdsOL - 04.11.2024, 16:59