01.11.2024, 10:16
Es ist offenbar alles noch etwas komplizierter: Nach den Hinterlegungsgesetzen geht das Eigentum am hinterlegten Geld auf das Land über. Der Gläubiger hat aber ein Pfandrecht am Rückzahlungsanspruch (https://www.haufe.de/hso-fv-sachsen-onli...58675.html). Das Forderungspfandrecht ist die eigentliche Sicherheit. Nach 1277 BGB bräuchte es dann daraus einen Duldungstitel. Und dann wird daraus gepfändet, oder aber das Hinterlegungsgesetz lässt schon diesen Titel ausreichen für die Auszahlung.
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Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 16:02
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 16:17
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 18:33
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 19:38
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Praktiker - 18.10.2024, 20:28
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 20:40
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 21:43
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Praktiker - 01.11.2024, 10:16