30.10.2024, 12:31
Ah, das ergibt total Sinn – vielen Dank! Das heißt im Ergebnis nur wegen des Erfordernis nach § 775 Nr. 1 ZPO nehmen wir die Kosten der Hauptsacheentscheidung mit auf? Und @Praktiker, würdest du die Entscheidung der vorläufigen Vollstreckbarkeit dann immer trennen? Also hinsichtlich der Hauptsache immer in Euro tenorieren und hinsichtlich der Kosten dann § 709 S. 2 BGB?
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Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von Sagatiu - 29.10.2024, 19:07
RE: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von RefNdsOL - 29.10.2024, 19:37
RE: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von Praktiker - 29.10.2024, 19:52
RE: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von Sagatiu - 30.10.2024, 12:31
RE: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von RefNdsOL - 30.10.2024, 14:08
RE: Vorläufige Vollstreckbarkeit bei Drittwiderspruchsklage - von Praktiker - 30.10.2024, 16:24