27.10.2024, 15:24
(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
Gute Noten schaden nie... Bin selbst in der Finanzverwaltung bzw im Ministerium. Für den Aufstieg sind grds nur deine Beurteilungen relevant. Es gibt aber bestimmt Stellen, bei denen du schneller mit einer Beförderung rechnen kannst als anderswo, zB im Ministerium. Hier spielt die Note teilweise (noch) eine entscheidende Rolle. Je nach Stelle und Chef kann ein vb nötig sein.
Zudem: regelmäßig wechseln Leute von uns in die Finanzgerichtsbarkeit oder ins BMF oder in internationale Verwendungen, bei allen spielt die Note eine große Rolle. Von daher die Empfehlung: Wenn dich die genannten Stellen, Laufbahnen interiesseren: Verbesserungsversuch machen. Wenn du einfach Führungskraft in einem Amt werden willst kannst du dir die Mühe sparen.
Nachrichten in diesem Thema
Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Gast-hier - 27.10.2024, 14:54
RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von RefNdsOL - 27.10.2024, 15:14
RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Homer S. - 27.10.2024, 15:24
RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Phaeno - 28.10.2024, 10:23
RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Homer S. - 28.10.2024, 10:53