27.10.2024, 15:14
(27.10.2024, 14:54)Gast-hier schrieb: Hallo zusammen,
ich bin am überlegen noch einen Verbesserungsversuch zu schreiben, glaube aber, dass ich nicht wirklich davon profitiere.
Ich habe eine feste Stelle in der Finanzverwaltung und frage mich, ob beispielsweise ein Aufstieg von A13 zu A14 durch die Noten beeinflusst wird oder ob es ausschließlich auf die bis dahin geleistete Arbeit ankommt.
Weiß das zufällig jmd?
Viele Grüße
Deine Besoldung richtet sich nach deinem Dienstposten. Dieser ist entsprechend bewertet. Oftmals kommen auch gebündelte Bewertungen A13/A14 vor, in Ministerien ggf. auch bis A15 gebündelt, dann kann schon allein durch Zeit und entsprechende dienstliche Beurteilungen der Aufstieg kommen.
A14 stellt aber grds. bereits ein Beförderungsamt dar, sodass - sofern dein aktueller Dienstposten eben nicht A14 oder höherwertig besoldet ist - du dich auf einen A14+ Dienstposten bewerben musst um A14 erhalten zu können. Die Stellen werden in der Regel in den jeweiligen Ministerialblättern ausgeschrieben, es gilt Art. 33 II GG, § 9 I BBG bzw. die jeweilige LBG Norm. Dabei sind natürlich neben den Examina auch und insbesondere die dienstlichen Beurteilungen maßgeblich, ggf. auch zusätzliches weiteres Engagement wie erfolgte Abordnungen und Sonderverwendungen sowie Erfahrung und Eignung für einen höheren Dienstposten.
Im Grundsatz darf ein Beamter höherwertig verwendet werden, d.h. auch wenn du A13 besoldet bist, darfst dir bspw. eine A15 Stelle zugewiesen werden intern, ohne dass du dieser Besoldungsgruppe angehörst. Anders herum darf jedoch ein Beamter grundsätzlich/in der Regel nicht unter seiner gegenwärtigen Besoldung beschäftigt werden.
Ob ein Aufstieg erfolgt hängt auch mit dem Stellenkegel deiner Behörde zusammen, d.h. der Anzahl der Dienstposten einer bestimmten Besoldungsgruppe. Das lässt sich dem jeweiligen Einzelhaushalt im Landeshaushalt entnehmen und ist in der Regel über das Landesparlament oder Finanzministerium einsehbar. Wenn deine Behörde nur 1 A14 Stelle für den Behördenleiter hat, ist das natürlich eine andere Situation als wenn, wie in Ministerien nicht selten, es vom Verhältnis 4 A13 und 30 A14 Stellen und 35 A15 Stellen gibt. Bei einem Einstieg im Landesministerium erfolgt regelmäßig 1 Jahr nach Abschluss der Probezeit die Beförderung auf A14.
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Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Gast-hier - 27.10.2024, 14:54
RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von RefNdsOL - 27.10.2024, 15:14
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RE: Welche Voraussetzungen für Aufstieg in Verwaltung - von Homer S. - 28.10.2024, 10:53