26.10.2024, 19:53
Ich glaube, dass du dich bei den Meisten, die so viel bezahlen mit so einer Aussage disqualifizieren würdest. Man wird schon nicht übermäßig beansprucht, beziehungsweise nicht, wenn man die Arbeitszeit ins Verhältnis zur Bezahlung setzt. Insbesondere bei 1200€-1500€/WAT. Das ist eine Werbemaßnahme für potentielle spätere Associates, die haben auch kein Überstundenkonto
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 23.10.2024, 22:09
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Reynolds - 23.10.2024, 22:16
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von GefreiterDosenkohl - 23.10.2024, 22:21
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von s3of24 - 23.10.2024, 23:43
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 24.10.2024, 17:17
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Ex-GK - 30.10.2024, 17:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von lawD - 26.10.2024, 18:38
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:53
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von MaxiL99 - 31.10.2024, 12:17