25.10.2024, 23:12
(25.10.2024, 14:30)RefNdsOL schrieb:(24.10.2024, 23:20)Praktiker schrieb: Ich würde auf so etwas im Termin hinweisen und nachfragen.
Bis dahin: hast Du genügend Informationen, um Verzugszinsen vor Klageerhebung auszurechnen, zumindest ab einem bestimmten Zeitpunkt? Dann musst Du diesen Betrag auf jeden Fall zusprechen.
Du meinst um auszurechnen, ob ggf. der tatsächlich für einen bestimmten Zeitraum die Zinsen ausgerechnet hat und für danach abstrakt hingeschrieben hat? Dann muss ich ja wahrscheinlich gucken, wie viel genau der Basiszinssatz in dem Zeitraum war und wie man das ausrechnet - wenn Parteien unnötige Arbeit bereiten.
Dann vielleicht doch einen zusätzlichen Hinweis machen jetzt, wenn man ohnehin im Termin darauf hinweisen würde?
Hinweis ist immer besser. Nur: was, wenn nichts kommt? Die gesetzlichen Zinsen (Rechner im Internet) musst Du jedenfalls zusprechen, wenn sie nicht über dem beantragten Betrag liegen und Verzug vorliegt. Nur weil die Rechnung des Klägers unklar oder falsch ist, kannst Du nicht abweisen. Das ist kein Substantiierungsproblem, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Verzugs vorgetragen sind.
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Substantiierung - von RefNdsOL - 24.10.2024, 15:16
RE: Substantiierung - von Grüneberger - 24.10.2024, 16:05
RE: Substantiierung - von RefNdsOL - 24.10.2024, 16:43
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