23.10.2024, 22:09
Hallo zusammen,
habe mein 1. Staatsexamen in der Tasche und möchte die Zeit bis zum Ref als Wismit überbrücken. Die GKs zahlen fast alle nach Wochenarbeitstagen. Bedeutet jetzt ein Wochenarbeitstag z.B. 8h?
Mir geht es hier nicht um die Frage, ob man auch mal länger arbeiten muss. Das wäre kein Problem. Die Frage ist eher, wenn ich bei 4 Wochenarbeitstagen über den ganzen Monat immer mal wieder 2h länger bleibe, ob das auch bezahlt wird. Oder steht bei einer Abrechnung nach Wochenarbeitstagen gar nichts vom Tagespensum im Arbeitsvertrag?
Danke im Voraus.
habe mein 1. Staatsexamen in der Tasche und möchte die Zeit bis zum Ref als Wismit überbrücken. Die GKs zahlen fast alle nach Wochenarbeitstagen. Bedeutet jetzt ein Wochenarbeitstag z.B. 8h?
Mir geht es hier nicht um die Frage, ob man auch mal länger arbeiten muss. Das wäre kein Problem. Die Frage ist eher, wenn ich bei 4 Wochenarbeitstagen über den ganzen Monat immer mal wieder 2h länger bleibe, ob das auch bezahlt wird. Oder steht bei einer Abrechnung nach Wochenarbeitstagen gar nichts vom Tagespensum im Arbeitsvertrag?
Danke im Voraus.
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 23.10.2024, 22:09
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Reynolds - 23.10.2024, 22:16
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von GefreiterDosenkohl - 23.10.2024, 22:21
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von s3of24 - 23.10.2024, 23:43
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 24.10.2024, 17:17
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Ex-GK - 30.10.2024, 17:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von lawD - 26.10.2024, 18:38
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:53
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von MaxiL99 - 31.10.2024, 12:17