23.10.2024, 20:17
(23.10.2024, 19:32)Paul Klee schrieb: Die Zwischenfeststellungsklage ist ein Unterfall der Feststellungsklage.
Das besondere daran ist, dass du kein gesondertes Feststellungsinteresse mehr brauchst, sondern dass dieses bei vorgreiflichen Rechtsverhältnissen immer gegeben ist.
... weil das Gericht die Vorfrage inzident ja eh schon bearbeiten muss, sodass kein Mehraufwand entsteht. Nur erstreckt eben der Kläger jetzt noch die Rechtskraft darauf. Genau so ist es.
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Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von ManfredB1Wü - 23.10.2024, 16:56
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von RefNdsOL - 23.10.2024, 17:09
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von ManfredB1Wü - 23.10.2024, 17:21
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von RefNdsOL - 23.10.2024, 17:39
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von Paul Klee - 23.10.2024, 19:32
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von Praktiker - 23.10.2024, 20:17
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von ManfredB1Wue - 25.10.2024, 13:35
RE: Wie unterscheiden sich ZwischenFK und FK? - von Praktiker - 30.10.2024, 07:52