18.10.2024, 16:17
Möchtest du den Vergleich vollstrecken, das heißt die 9 000 EUR? Nach § 794 I Nr. 1 ZPO ein Vollstreckungstitel.
Sofern ja, ist mit deiner Darstellung gemeint, dass du quasi in die hinterlegte Summe vollstrecken möchtest/Zugriff auf den ehemals als Sicherheitsleistung hinterlegten Betrag erhalten möchtest?
Sofern ja, ist mit deiner Darstellung gemeint, dass du quasi in die hinterlegte Summe vollstrecken möchtest/Zugriff auf den ehemals als Sicherheitsleistung hinterlegten Betrag erhalten möchtest?
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Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 16:02
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 16:17
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 18:33
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 19:38
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Praktiker - 18.10.2024, 20:28
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 20:40
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 21:43
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Praktiker - 01.11.2024, 10:16