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Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert
RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 471
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
16.10.2024, 13:06
Die Klageforderung beträgt 6 000 EUR

Im Fall der hilfsweisen Anfechtung erhöht sich der Streitwert nach § 45 III GKG "[...] um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht." 

Weil hier die ursprüngliche Klageforderung aber nicht in Höhe von 6000 EUR, sondern nur 5000 EUR begründet ist, muss auch nur in Bezug auf die Forderung in Höhe von 5000 EUR über die hilfsweise geltend gemachte Aufrechnung entschieden werden, sodass über sie nur eine der Rechtskraft fähige Entscheidung in Höhe der in Rechtskraft der  Entscheidung über die Klageforderung, nämlich 5000 EUR ergeht.

Damit ist dann der Gebührenstreitwert: 6000 EUR (ursprünglich geltend gemachte Klageforderung) + 5000 EUR (rechtskraftfähige Entscheidung über die Hilfsaufrechnung nach § 45 III GKG) = 11 000 EUR

Das sollte die Lösung sein. Womöglich kann Praktiker das nochmal bestätigen, ob das so richtig ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von Iamy - 16.10.2024, 10:54
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von RefNdsOL - 16.10.2024, 11:19
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von Iamy - 16.10.2024, 12:31
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von RefNdsOL - 16.10.2024, 13:06
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von Praktiker - 17.10.2024, 21:13


 

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