13.10.2024, 18:08
(13.10.2024, 16:38)RefNdsOL schrieb:Wenn ich die Frage(n) richtig verstehe:(13.10.2024, 13:42)JungemitTaubenei schrieb: Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.
Als nicht gänzlich uninteressierter an der RiVG-Tätigkeit: Liegt die Differenzierung nach Herkunftsländern mit den unterschiedlichen Erfolgsaussichten der Antragsteller und in den VG-Verfahren wohl Klägern zusammen - das würde dann mit den Dublin-Verfahren sowie sicheren Herkunftstaaten nachvollziehbar Sinn ergeben. Hängt dann die wesentlich größere Zeit für Afghanistan/Iran mit einer notwendigen individuelleren Begutachtung der Situation zusammen, da kein Dublinstaat und kein sicherer Herkunftsstaat iSd § 29a AsylG?
Die Differenzierung nach Herkunftsländern im GVP hängt damit zusammen, dass sich nicht jede® Richter:in in alle Herkunftsländer einarbeiten muss. Das ist bisweilen sehr aufwändig, weil man sich neben der allgemeinen politischen und sicherheitsrelevanten Lage auch über die wirtschaftlichen und humanitären Verhältnisse einschließlich medizinischer Versorgung einen Überblick verschaffen muss.
Die unterschiedlichen Erfolgsaussichten spiegeln sich (jedenfalls so meine Erfahrung) in der Dauer der Vorbereitung Bzw mV wieder. Wird nichtstaatliche Verfolgung geltend gemacht, sind die Erfolgsaussichten recht gering (3c, 3d AsylG, ggf. iVm 4 Abs 3 AsylG). Das ist oft bei Ländern aus 29a Abs. 2 AsylG der Fall. Dann genügt auch eine knappe Befragung, weil es ohnehin nicht auf die Glaubhaftigkeit des Vorbringens ankommt.
Kommt nach dem Vortrag aber zumindest grundsätzlich die Zuerkennung von internationalem Schutz in Betracht, muss man eben auch mal länger befragen, um die nötige Überzeugungsgewissheit zu bekommen (oder auch nicht…).
Die lange Verfahrenslaufzeit am Gericht ist wiederum auf ganz andere, vielseitige Faktoren zurückzuführen…
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RE: VG: Wieviel Asyl pro Verhandlungstag? - von Pontifex Maximus - 12.10.2024, 19:11
RE: VG: Wieviel Asyl pro Verhandlungstag? - von Spencer - 12.10.2024, 21:05
RE: VG: Wieviel Asyl pro Verhandlungstag? - von JungemitTaubenei - 13.10.2024, 13:42
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