Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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09.10.2024, 22:13
Du musst natürlich immer ggf. Genehmigungsvorbehalte nach den einschlägigen Beamtenvorschriften beachten und ggf. Vorschriften zur Nebentätigkeitsvergütung, ggf. kann da auch eine Abführungspflicht an den Dienstherrn bestehen ab gewisser Nebeneinkunft.
Typische und verbreitete Nebentätigkeiten sind: Prüfer in den Staatsprüfungen sowohl als Korrektor als auch für die mündliche - das macht sich auch nicht unbedingt schlecht für das eigene Profil (+ Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG!); wissenschaftliche Nebentätigkeiten durch Veröffentlichungen; teilweise journalistische Nebentätigkeiten, wobei das so eine Gratwanderung sein kann - je nach Gebiet.. Das ist das was am meisten verbreitet ist und auch am unproblematischsten jedenfalls die ersten beiden, ggf. können natürlich andere im Einzelfall vorkommen, das sind dann aber eher eben Einzelfälle.
Wenn es dir um Abwechslung geht, kann natürlich auch eine Abordnung in Betracht kommen, falls für dich von Interesse und auch für deine Tätigkeit förderlich/sinnig, oder - soweit möglich/gesucht - die Übernahme anderer /zusätzlicher Aufgaben. So gibt es in der Regel Richter oder (Ministerial-)Beamte, die gleichzeitig zum gewissen Teil auch als Presserichter/Pressesprecher tätig sind und damit dann natürlich einen abwechslungsreicheren Alltag haben als der reine Spruchrichter/reine Referent/o.ä. Eine Abordnung klappt natürlich nicht von jetzt auf gleich, das braucht immer etwas Vorlauf und die Ausgangsbedingungen müssen stimmen; aber es wird bei erklärtem Interesse in der Regel versucht das zu ermöglichen. Das ist natürlich auch immer etwas einfacher/schneller zu regeln, wenn es eine Abordnung beim gleichen Dienstherrn ist bspw. als Richter in ins JM bzw. anders herum (der Dienstherr ist in beiden Fällen das Land) als wenn es noch zu einem anderen Dienstherrn bpsw. BMJ (Dienstherr Bund)ist.
Typische und verbreitete Nebentätigkeiten sind: Prüfer in den Staatsprüfungen sowohl als Korrektor als auch für die mündliche - das macht sich auch nicht unbedingt schlecht für das eigene Profil (+ Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG!); wissenschaftliche Nebentätigkeiten durch Veröffentlichungen; teilweise journalistische Nebentätigkeiten, wobei das so eine Gratwanderung sein kann - je nach Gebiet.. Das ist das was am meisten verbreitet ist und auch am unproblematischsten jedenfalls die ersten beiden, ggf. können natürlich andere im Einzelfall vorkommen, das sind dann aber eher eben Einzelfälle.
Wenn es dir um Abwechslung geht, kann natürlich auch eine Abordnung in Betracht kommen, falls für dich von Interesse und auch für deine Tätigkeit förderlich/sinnig, oder - soweit möglich/gesucht - die Übernahme anderer /zusätzlicher Aufgaben. So gibt es in der Regel Richter oder (Ministerial-)Beamte, die gleichzeitig zum gewissen Teil auch als Presserichter/Pressesprecher tätig sind und damit dann natürlich einen abwechslungsreicheren Alltag haben als der reine Spruchrichter/reine Referent/o.ä. Eine Abordnung klappt natürlich nicht von jetzt auf gleich, das braucht immer etwas Vorlauf und die Ausgangsbedingungen müssen stimmen; aber es wird bei erklärtem Interesse in der Regel versucht das zu ermöglichen. Das ist natürlich auch immer etwas einfacher/schneller zu regeln, wenn es eine Abordnung beim gleichen Dienstherrn ist bspw. als Richter in ins JM bzw. anders herum (der Dienstherr ist in beiden Fällen das Land) als wenn es noch zu einem anderen Dienstherrn bpsw. BMJ (Dienstherr Bund)ist.
Nachrichten in diesem Thema
Nebenjob Beamte/ Richter - von Mila2024 - 09.10.2024, 21:53
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von RefNdsOL - 09.10.2024, 22:13
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von Praktiker - 10.10.2024, 09:50
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von Mila2024 - 10.10.2024, 09:55
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von Homer S. - 10.10.2024, 10:51
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von Praktiker - 10.10.2024, 13:35
RE: Nebenjob Beamte/ Richter - von g3rn3gr0s - 10.10.2024, 13:38