08.10.2024, 00:09
Ja, ich würde nachfragen, weil das die Benimmregeln sind, die ich mal gelernt habe, denn auch wenn die Kanzlei mit diesem Ghosting einen schlechten Stil verfolgt, muss ich es ihnen nicht gleich tun.
Wie gesagt, gehe ich aber von einer Absage aus, wenn kein außergewöhnlicher Grund wie eine plötzliche schwere Krankheit des Partners vorliegt.
Von wem hast du die Einladung zum Gespräch bekommen? Derjenige ist dein Ansprechpartner.
Wie gesagt, gehe ich aber von einer Absage aus, wenn kein außergewöhnlicher Grund wie eine plötzliche schwere Krankheit des Partners vorliegt.
Von wem hast du die Einladung zum Gespräch bekommen? Derjenige ist dein Ansprechpartner.
Nachrichten in diesem Thema
Keine Rückmeldung nach 2. Vorstellungsrunde - von Gast10000 - 07.10.2024, 18:04
RE: Keine Rückmeldung nach 2. Vorstellungsrunde - von Egal - 08.10.2024, 00:09
RE: Keine Rückmeldung nach 2. Vorstellungsrunde - von Lawliet - 08.10.2024, 10:18


