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ZU Tatbestand bei offensichtlich falschen Daten im Parteivortrag
RefNdsOL
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Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#3
07.10.2024, 22:44
(07.10.2024, 22:10)Praktiker schrieb:  Wie immer: vorrangig hinweisen und spätestens im Termin fragen. Das würde aber offenbar versäumt.

Bei offensichtlichen Tippfehlern kann man es berichtigen, insbesondere wenn es an anderer Stelle richtig vorgetragen wurde oder wenn sie Gegenseite es richtig schreibt und man nicht widerspricht.

Wenn es nur wahrscheinlich unrichtig ist, ist es etwas heikel. Ich würde es dann offenlegen: "am x.y. 2024 (gemeint: 2025) ..." Denn es geht immerhin um den Tatbestand mit Beweiskraft. Wenn Du da etwas schreibst, was von den Akten nicht gedeckt ist, muss das Rechtsmittelgericht annehmen, es sei so mündlich vorgetragen worden - weshalb die Parteien nur noch durch Antrag auf Tatbestandsberichtigung drankommen. Wird der nicht gestellt, muss aufgrund falschen Tatbestands entschieden werden, das ist dann formal richtig aber materiell vielleicht ein Fehlurteil. Da muss man sehr aufpassen.

Genau, das war auch mein Gedanke (Hinweis). Ich soll aber dazu das Urteil verfassen - die mdl. Verhandlung hat noch nicht stattgefunden -, sodass ich dann wohl auf Basis dessen, was mir bislang vorliegt, das entwerfen soll.

Ich danke aber für die differenzierte Ausführung.

Ich habe nochmal durchgeschaut, aus den Anlagen der vortragenden Partei - u.a. die vertragl. Dokumente und bisherige vorgerichtl. Kommunikation - ergeben sich die richtigen Daten und wurden dabei so auch von der jetzt vortragenden Partei genannt. Gerade, dass es tatsächlich nur der Zahlendreher der Jahreszahl ist bei zwei nebeneinanderliegenden Ziffern auf der Tastatur lässt wohl auch auf einen Tippfehler hindeuten. Zudem ist der Rest stringent chronologisch sinnig und mit den Anlagen, auf die Bezug genommen wird, stimmig. Dann werde ich das wohl dann direkt berichtigt übernehmen. Alles andere führt auch mehr zu Unverständnis im Tatbestand und der soll - soweit mein Verständnis - hinsichtlich der Struktur und Daten möglichst das Verständnis fördern.
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ZU Tatbestand bei offensichtlich falschen Daten im Parteivortrag - von RefNdsOL - 07.10.2024, 21:17
RE: ZU Tatbestand bei offensichtlich falschen Daten im Parteivortrag - von Praktiker - 07.10.2024, 22:10
RE: ZU Tatbestand bei offensichtlich falschen Daten im Parteivortrag - von RefNdsOL - 07.10.2024, 22:44
RE: ZU Tatbestand bei offensichtlich falschen Daten im Parteivortrag - von Praktiker - 08.10.2024, 08:58


 

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