04.10.2024, 14:31
Wenn es ein Anspruch aus Vertrag ist, den du geltend machen willst, dann ist der Vertragspartner Anspruchsgegner. Ob das der Webseitenbetreiber ist oder ein Dritter hängt, musst du anhand deines geschlossenen Vertrages herausfinden. Bekanntestes Beispiel: Auf der Verkaufsplattform amazon, tritt der Plattformbetreiber selbst auch als Verkäufer auf, aber es gibt auch Drittanbieter. Da muss man dann eben immer gucken, mit wem man da eigentlich den Vertrag schließt; ggf. können es auch (selbstständige) Tochtergesellschaften des Plattformbetreibers sein.
Nachrichten in diesem Thema
Richtiger Anspruchsgegner - von NewNRW24 - 04.10.2024, 14:10
RE: Richtiger Anspruchsgegner - von RefNdsOL - 04.10.2024, 14:21
RE: Richtiger Anspruchsgegner - von NewNRW24 - 04.10.2024, 14:26
RE: Richtiger Anspruchsgegner - von RefNdsOL - 04.10.2024, 14:31
RE: Richtiger Anspruchsgegner - von bona fides - 06.10.2024, 10:02