03.10.2024, 19:11
Wenn du - wie du schreibst - bereits festgestellt hast, dass die Justiz für dich das Richtige ist. Dann spricht nichts dagegen, das direkt zu machen - es ist ja schließlich das, was dir offenbar gefällt (wertungsfrei).
Wenn jemand sich da nicht ganz sicher ist, dann kann es teilweise sinnvoll sein, zuerst RA zu werden durch folgende Überlegung: Wenn du RA bist, dann in die Justiz gehst (was ja nicht ganz ungewöhnlich ist), du dann aber feststellst, dass es das doch nicht wirklich ist, dann kannst du einfach wieder RA werden.
Wenn du aber in der Justiz beginnst, Zweifel bekommst, ob es doch das richtige ist und deine Entlassung beantragst um RA zu werden, dann aber feststellst, dass es das auch nicht ist, sondern Justiz ja eigentlich doch viel besser ist: Dann kann es mitunter Überzeugungsarbeit gegenüber dem neuen (alten) Dienstherrn bedürfen, warum es denn jetzt doch die Justiz sein solle, ggf. ob du dich denn überhaupt damit identifizierst etc.
Der Dienstherr hat nämlich nicht wenig Verwaltungsaufwand bei der Einstellung eines Beamten (die meisten Vorschriften gelten für Richte entsprechend) und im Übrigen auch bei der Entlassung. Daher will man grundsätzlich schon, so wie es das Konzept ja auch vorsieht, dass idealerweise der Bewerber auch dauerhaft im Beamtenverhältnis verbleibt. Und entgegen allen Annahmen können sich bislang die Justizverwaltungen nicht über zu wenige geeignete Kandidaten beschweren, sodass sie insofern durchaus Rechtfertigungen verlangen können.
Wenn jemand sich da nicht ganz sicher ist, dann kann es teilweise sinnvoll sein, zuerst RA zu werden durch folgende Überlegung: Wenn du RA bist, dann in die Justiz gehst (was ja nicht ganz ungewöhnlich ist), du dann aber feststellst, dass es das doch nicht wirklich ist, dann kannst du einfach wieder RA werden.
Wenn du aber in der Justiz beginnst, Zweifel bekommst, ob es doch das richtige ist und deine Entlassung beantragst um RA zu werden, dann aber feststellst, dass es das auch nicht ist, sondern Justiz ja eigentlich doch viel besser ist: Dann kann es mitunter Überzeugungsarbeit gegenüber dem neuen (alten) Dienstherrn bedürfen, warum es denn jetzt doch die Justiz sein solle, ggf. ob du dich denn überhaupt damit identifizierst etc.
Der Dienstherr hat nämlich nicht wenig Verwaltungsaufwand bei der Einstellung eines Beamten (die meisten Vorschriften gelten für Richte entsprechend) und im Übrigen auch bei der Entlassung. Daher will man grundsätzlich schon, so wie es das Konzept ja auch vorsieht, dass idealerweise der Bewerber auch dauerhaft im Beamtenverhältnis verbleibt. Und entgegen allen Annahmen können sich bislang die Justizverwaltungen nicht über zu wenige geeignete Kandidaten beschweren, sodass sie insofern durchaus Rechtfertigungen verlangen können.
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