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  5. Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr.
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Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr.
RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#3
01.10.2024, 17:41
Vergleiche: § 511 IV 1 Nr. 1  ZPO und § 543 II 1 Nr. 1 ZPO
Vergleiche: § 513 I ZPO und § 545 I ZPO

Kurz: Ja, das BerGer prüft Fehler in der rechtlichen und tatsächlichen Würdigung
Kurz: Das Revisionsgericht prüft Fehler in der rechtlichen Würdigung

Deshalb kann auch unabhängig vom Streitwert Berufung und Revision zugelassen werden, wenn eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache/Fortbildung d. Rechts/Sicherung einheitlicher Rechtsprechung gesehen wird. 

Du musst natürlich überprüfen, ob einer der beiden Berufungsgründe nach § 513 I ZPO vorliegt. Entweder eine Rechtsverletzung oder eine Fehler in der tatsächlichen Würdigung. § 513 I ZPO ist ja der Ausgang, nur wenn eine der beiden Varianten, ggf. auch beide, vorliegen, hat die Berufung Erfolg.
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Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 17:25
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 17:30
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von RefNdsOL - 01.10.2024, 17:41
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 21:13
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Praktiker - 01.10.2024, 21:17
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 21:25
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Praktiker - 02.10.2024, 23:44


 

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